AZ U-3175

Die Aarhus-Konvention und ihre Auswirkungen auf die Rechte der Bürger und anerkannten Verbände in Umweltangelegenheiten in Nordrhein-Westfalen

Projektträger
NABU Deutschland e.V.,
10117 Berlin
Webseite
www.nabu.de
Bewilligungsdatum
19.01.2005
Projektzeitraum:
15.04.2005 – 14.04.2007
Fördersumme:
105.690 EUR
Gesamtkosten
117.460 EUR
Projektbeschreibung
Ziele:

Ziel des Projektes ist die umfassende Information zu den komplexen Neuerungen der Aarhus-Konvention, den erweiterten Rechten im Umweltschutz sowie Information, wie diese Rechte ausgeübt und umgesetzt werden können. BürgerInnen und Verbände sollen motiviert werden, sich für eine effektive Verbesserung der ökologischen Situation zu engagieren. Es soll ein Diskurs zur öffentlichen Meinungsbildung angeregt werden.

Zielgruppen:

- BürgerInnen und Umweltverbände, v.a. MultiplikatorInnen (Kreis- und Stadtverbände)
- öffentliche Verwaltung

Projektinhalt:

37 Staaten, darunter Deutschland, haben 1998 die Aarhus-Konvention unterzeichnet, einen völkerrechtlichen Umweltvertrag, der den Umweltschutz ausdrücklich mit Bürgerrechten verbindet. Die Konvention besteht aus drei Säulen. Die erste Säule enthält Bestimmungen über den Zugang zu umweltrelevanten Informationen. Die zweite Säule bezieht sich auf den Zugang zu Genehmigungs- und Zulassungsverfahren und sieht eine Verbesserung der öffentlichen Beteiligung vor. Die dritte Säule zielt auf die Verbesserung des Zugangs zu Gerichten ab. Mit der Aarhus-Konvention wurden die Bürgerrechte und die Rechte von anerkannten Umweltverbänden in Umweltangelegenheiten erheblich gestärkt. Die Neuerungen sind jedoch kaum bekannt. Das Projekt soll helfen, die Rolle der BürgerInnen und Naturschutzverbände als „Anwälte der Natur“ zu stärken. Zudem sollen Planungsfehler vermieden und Planungs- bzw. Verfahrensabläufe beschleunigt werden.

Maßnahmen:

Es soll eine detaillierte Aufbereitung der drei Richtlinien zur Informations- und Wissensvermittlung erfolgen. Sie beinhaltet die Recherche und Informationsbeschaffung zu den drei Säulen der Aarhus-Konvention mit ihren rechtlichen und praktischen Auswirkungen, zielgruppengerechte Informationsmaterialien über die Konvention und die sich daraus ergebenden Neuerungen für die BürgerInnen und anerkannten Umweltverbände, die Begleitung des Umsetzungsprozesses in Deutschland, eine Hotline zur Beantwortung von Fragen sowie eine Datenbank und ein Internet-Portal. Es sollen fünf Informations- und Bildungsveranstaltungen für MultiplikatorInnen durchgeführt werden, die die MultiplikatorInnen bei der Vorbereitung eigener, jeweils dreistündiger Schulungen in den Orts-, Kreis- bzw. Stadtgruppen unterstützen sollen.

Erwartete Ergebnisse und Perspektiven:

Es ist zu erwarten, dass die BürgerInnen und Umweltverbände sich zukünftig aktiver über Umweltangelegenheiten informieren und ihre Beteiligungsrechte wahrnehmen.