AZ E-4246

Kampf gegen Straflosigkeit

Projektträger
Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum,
44787 Bochum
Bewilligungsdatum
22.09.2004
Projektzeitraum:
01.10.2004 – 31.12.2006
Fördersumme:
146.641 EUR
Gesamtkosten
176.911 EUR
Projektbeschreibung
Ziele:

Ziel des Projektes ist die Qualifizierung der Menschenrechtsarbeit in NRW und die Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements sowie der Austausch und die Vernetzung zwischen den im Kampf gegen Straflosigkeit engagierten Organisationen und Gruppen in NRW.

Zielgruppen:

- Menschenrechtsorganisationen, entwicklungspolitische Gruppen der Nord-Süd-Arbeit
- Flüchtlinge und MigrantInnen in NRW als Überlebende von Menschenrechtsverbrechen
- Anwälte und Anwältinnen, die sich dem Kampf gegen Straflosigkeit widmen bzw. widmen wollen

Projektinhalt:

Gegenstand des Projektes ist eine Vergleichsstudie über unterschiedliche Formen der rechtlichen und gesellschaftlichen Aufarbeitung von Menschenrechtsverbrechen. Die Studie soll Methoden aufzeigen, mit denen es gelungen ist, Menschenrechtsverbrechen zur Anklage zu bringen. Es sollen die Widerstände beleuchtet werden, die es dabei zu überwinden galt. Auch die Folgen eröffneter Verfahren für gesellschaftliche Demokratisierungsprozesse werden dargestellt. Im Kontext der Kampagne „Gerechtigkeit heilt“ soll ferner untersucht werden, ob und ggf. in welchem Umfang die strafrechtliche Aufarbeitung von Menschenrechtsverbrechen sich tatsächlich leidensmindernd und reintegrierend auf die psychosoziale Befindlichkeit der Überlebenden auswirken konnte. Als Abschluss des Projekts ist ein großer Kongress in Bochum geplant.

Maßnahmen:

Literatur und Zeitungsberichte über die strafrechtliche Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen sollen zusammengetragen werden. Hinzu kommen Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern von Menschenrechtsorganisationen, Anwaltsvereinigungen und Selbstorganisationen von Überlebenden, sowie Fachleuten aus therapeutischen Einrichtungen. Der Bericht soll die jüngere Entwicklung im internationalen Strafrecht darstellen. Er enthält ferner Länderbeispiele zum Kampf gegen die Straflosigkeit (aus Lateinamerika, Südafrika, Ruanda, Sierra Leone, Türkei, Kambodscha, Osttimor und Bosnien). Die Länderkapitel umfassen sowohl die juristischen Erfahrungen als auch die politische Durchsetzung von Wahrheitskommissionen, Tribunalen und die vereinzelte Aufhebung von Amnestiegesetzen. Ein Abschlusskapitel resümiert Strategien im Kampf gegen die Straflosigkeit und ihre Erfolgschancen unter bestimmten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen von Demokratisierung. Es sollen sechs Rundreisen mit je zwei Vertreterinnen und Vertretern von Menschenrechtsorganisationen organisiert werden, die ihre unterschiedlichen Erkenntnisse in Diskussionen gegenüberstellen. Die Reisen sollen ebenfalls dokumentiert werden.

Erwartete Ergebnisse und Perspektiven:

Die Dokumentation wird über die Website der Medizinischen Flüchtlingshilfe der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Mit der Studie soll ein internationaler Informationsaustausch begonnen werden.