AZ U-3138

Umweltnetzwerk EU-Wasserrahmenrichtlinie WASSERNETZ NRW

Projektträger
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.,
40225 Düsseldorf
Bewilligungsdatum
18.12.2003
Projektzeitraum:
01.07.2004 – 30.06.2006
Fördersumme:
338.547 EUR
Gesamtkosten
396.370 EUR
Projektbeschreibung
Hintergrund
Am 22.12.2000 wurde die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates zur „Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ (EU-Wasserrahmenrichtlinie - EU-WRRL) verabschiedet. Nach Art. 4 der EU-WRRL sollen bis Ende 2015 – mit entsprechenden Ausnahmemöglichkeiten – alle Oberflächengewässer einen guten ökologischen und chemischen Zustand aufweisen und alle Grundwässer in ihrer Menge und Qualität nicht mehr beeinträchtigt sein. Mit der WRRL werden neue, einheitliche Instrumente in die europäische Wasserpolitik eingeführt:
• eine auf das Flusseinzugsgebiet bezogene Bewirtschaftung der Gewässer
• eine ganzheitliche Betrachtung der Grund- und Oberflächengewässer
• eine Berücksichtigung von quantitativen, chemischen, strukturellen und biologischen Gütezielen für die Gewässer
• verbindliche Fristen zum Erreichen dieser Ziele
• wirtschaftliche Instrumente, die den sorgsamen Umgang mit Wasser fördern
• eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planung und Umsetzung der Bewirtschaftungspläne und notwendigen Maßnahmenprogramme.

Diese Richtlinie wird die Wasserwirtschaft in Europa entscheidend prägen, wenn die vorgegebenen Inhalte rechtlich und praktisch konsequent und zügig umgesetzt werden. Da die Richtlinie selbst keine konkreten Aussagen zur Umsetzung enthält, haben EU, Bund und Länder Arbeitsgruppen gebildet. Zum Beispiel erarbeitet eine Arbeitsgruppe der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser eine „LAWA-Arbeitshilfe“, die dann durch die Länder weiter konkretisiert werden muss. Das zuständige Umweltministerium in NRW hat dazu 6 Arbeitsgruppen (Recht, Öffentlichkeitsarbeit, EDV, Oberflächengewässer, Grundwasser und eine zentrale Steuerungsgruppe) gebildet mit dem Auftrag, ein „Handbuch“ und einen „Leitfaden zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in NRW“ zu erarbeiten. In Nordrhein-Westfalen sind die Einzugsgebiete von Rhein, Maas, Ems und Weser betroffen. Sie wurden in 12 Teileinzugsgebiete der Flüsse NRWs (sogenannte Arbeitsgebiete) untergliedert, für das jeweils ein Staatliches Umweltamt als Geschäftsstelle zuständig und in Zusammenarbeit mit einem begleitenden Arbeitskreis beauftragt ist, die Grundlagen für die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme zu erarbeiten.
Die WRRL wendet sich jedoch nicht nur an den behördlichen Umwelt- und Naturschutz. Durch die explizit vorgegebene Einbindung der Öffentlichkeit eröffnet sie insbesondere den vielen ehrenamtlich im Gewässerschutz tätigen Mitgliedern der anerkannten Naturschutzverbände neue Möglichkeiten, ihren angesammelten Sachverstand in die Umsetzung einzubringen. Angesichts dieser Rahmenbedingungen haben die „Wasserinteressierten“ der in Nordrhein-Westfalen anerkannten Naturschutzverbände BUND, LNU und NABU im Jahr 2001 zur Koordinierung und Bündelung der ehrenamtlichen Aktivitäten einen gemeinsamen „Verbändeübergreifenden Landes-Arbeitskreis Wasser“ (VLAK Wasser) gegründet.
Auf Anregung der Umweltverbände ist in die fünf Arbeitsgruppen des MUNLV NRW zur Umsetzung der WRRL je ein gemeinsamer Vertreter der Naturschutzverbände aufgenommen worden. In die 12 Kern-Arbeitskreise, die zwischenzeitlich für die Teileinzugsgebiete der Flüsse in NRW eingerichtet wurden, sind ebenfalls gemeinsame Vertreter der Naturschutzverbände aufgenommen worden, sofern sie im Rahmen der Bestandsaufnahme eigene Daten beizusteuern haben.
Bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie spielt die Anhörung der Öffentlichkeit sowie der interessierten Stellen eine Schlüsselrolle. Wesentlich ist, dass die Mitgliedsstaaten deutliche Anstrengungen unternehmen müssen, um die aktive Beteiligung zu unterstützen und zu erleichtern. Die Information und Anhörung der Öffentlichkeit ist eine Verpflichtung, der zwingend nachgekommen werden muss. Um Transparenz und Akzeptanz zu gewährleisten, muss diese so frühzeitig wie möglich einsetzen. Die Einrichtung eines Umweltnetzwerks WRRL in NRW wird die Realisierung einer solchen qualifizierten Teilnahme und professionellen Zuarbeit bei den Prozessen zur Umsetzung der WRRL zu ermöglichen.

Ziele
Schwerpunkt des Projekts ist neben der Mitwirkung bei der Erarbeitung inhaltlicher Positionen zu Fachfragen und der Vertretung in den beim MUNLV und den STUÄ eingerichteten Gremien eine intensive Öffentlichkeitsarbeit sowie die Weiterbildung und Vernetzung der Ehrenamtlichen. Dazu gehören neben Fortbildungsmaßnahmen u.a. die Entwicklung und Weiterverfolgung einer Initiative zum Auenschutz oder die Mitwirkung bei der Entwicklung eines Bewertungssystems für die Einstufung als guter ökologischer Zustand. Weitere Aufgaben des Projekts sind der Aufbau und die Verbesserung der Kommunikationsstrukturen und die Koordinierung zwischen den Mitgliedern der Arbeitskreise beim MUNLV, den Vertretern der Naturschutzverbände in den Kern-Arbeitskreisen, den Landesgeschäftsstellen der Naturschutzverbände NRW, den Mitgliedern des übergreifenden Landesarbeitskreises Wasser und dem Landesbüro der Naturschutzverbände NRW.

Zielgruppen
Die Außenwirkung des Projektes umfasst die Mitwirkung der Naturschutzverbände bei der Umsetzung der WRRL in NRW und entfaltet sich mit jeweils unterschiedlichen Mitteln in verschiedene Richtungen:
• Information und Kommunikation unter den Vertretern der Umweltverbände in NRW
• Information der Fachöffentlichkeit
• Information der breiten Öffentlichkeit
• Kontakte, Information und Diskussionen mit anderen an der WRRL intensiv interessierten gesellschaftlichen Institutionen und Verbänden wie Landesfischereiverband, Versorgungsunternehmen, Verbraucherverbände, Kirchen und Gewerkschaften.

Perspektiven & Fortführung
Grundsätzlich wird eine Weiterführung des Projektes um 1 Jahr angestrebt. Es wird während der ersten beiden Projekt-Jahre eruiert werden, ob eine Kofinanzierung oder eine Anschlussfinanzierung z.B. durch die EU möglich wird. Die konkrete Aufstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme bis zum Jahr 2009 wird ebenfalls noch eine intensive Begleitung der ehrenamtlich tätigen Vertreter der Naturschutzverbände in den Teileinzugsgebieten erfordern. Mit dem Jahr 2009 dürften die von den Umweltverbänden theoretisch zu begleitenden Konzepte weitgehend abgeschlossen sein.